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AGB

Rechtliche Grundlagen zur fotografischen Leistung:

 

§1 Vertrag Fotoleistungen

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1. Der Fotograf wird sich am vereinbarten Tage zur vereinbarten Uhrzeit am Ort des Shootings einfinden und dort Fotos erstellen. Der Fotograf ist stets bemüht, die Fotos bestmöglich nach den Vorgaben des Kunden zu erstellen.

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2. Im Anschluss an das Shooting wird der Fotograf die digitalen Fotodateien sichten und eine Auswahl

treffen. Diese Bilder werden anschließend digital bearbeitet und wie vereinbart übermittelt. Der Fotograf ist berechtigt die ausgewählten Bilddateien zu sichern. Nach Übergabe der überarbeiteten Bilder, steht es dem Fotografen frei, ohne vorherige Ankündigung, das Bildmaterial zu löschen. Insoweit erklärt die Kundschaft bereits an dieser Stelle Ihre Zustimmung zur Löschung.

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3. Wenn möglich werden die Fotodateien per Email, Handy oder als Print an den Kunden weitergegeben.

Der Kunde erlaubt dem Fotografen eine Kontaktaufnahme via Whatts App , Tel. oder Email. Es handelt sich hier um Drittanbieter mit einer eigenen Datenschutzerklärung. Der Kunde ist mit dieser Art der Übermittlung ausdrücklich einverstanden.

 

4. Soweit der Kunde dem Fotografen  Weisungen über zu fotografierenden Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände erteilt, obliegt es der Kundschaft dafür Sorge zu tragen, dass die Abbildungen dieser Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzen. Der Kunde

versichert dem Fotografen bereits im Vorfeld der Aufnahmen die Zulässigkeit, sodass sich dieser diesbezüglich keiner rechtlichen Gefahr aussetzt.

 

 §2 Nichtzustandekommen des Fotoshooting

 

1.Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber des Fotografen bei Nichtzustandekommen des Termines ist ausgeschlossen.

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2. Bei Shootings mit Kindern ist der Fotograf  nicht für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Der

Fotograf wird alles versuchen, um schöne Erinnerungen entstehen zu lassen. Sollte das aufgrund der Verfassung des Kindes nicht möglich sein, kann er dafür nicht zur Haftung gezogen werden , und das vereinbarte Honorar muss trotzdem entrichtet werden.

 

 §3 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

1. Urheberin der bei einem Shooting entstandenen Fotos ist und bleibt der Fotograf. Die beim Shooting entstandenen Fotos dürfen von dem Kunden für private Zwecke (z.b. Fotoalben und Internet) in unveränderter Form genutzt werden. Insoweit überträgt der Fotograf dem Kunden mit Übermittlung der Fotodateien dieses einfache Nutzungsrecht.

 

2. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde,

verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf

Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

 

3. Eine Nachbearbeitung der Fotodateien oder Fotos sowie jegliche kommerzielle Nutzung setzt das

schriftliche Einverständnis des Fotografen voraus.

 

4.Das Model erklärt sich damit einverstanden, dass die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt von dem Fotografen genutzt und veröffentlicht werden dürfen.

Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Model keine Ansprüche, auch nicht gegen Dritte.

 

5. Die Fotos dürfen nach Absprache zum Zwecke der Werbung (z.B. als Expertise auf der Internetseite des Fotografen oder bei Facebook ,Instagram etc.) von dem Fotografen genutzt werden:

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§ 4 - Haftungsausschluss

 

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes Vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.Die Reklamationsfrist für vom Fotografen erstellte Aufnahmen endet nach 7 Tagen.

3.Der Fotograf übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust durch sterben von Festplatten oder nicht mehr lesbare andere Speichermedien.

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